
Energiebedarfsausweis NWG DIN V 18599
Fundierte Bewertung des Energiebedarfs.
Mit einem Energiebedarfsausweis nach DIN 18599 erhalten Sie eine detaillierte Analyse des Energieverbrauchs Ihrer Gebäude – eine zentrale Grundlage für Investitionen, Förderungen und nachhaltige Entscheidungen. Bislang basierte die Beurteilung der Energieeffizienz auf der DIN V4108-6. Seit Januar 2024 gilt die neue DIN 18599, die ein umfangreicheres Berechnungsverfahren beinhaltet und jegliche Energieflüsse und in Ergänzung den Einsatz von Gebäudetechnik berücksichtigt. Demnach werden zusätzliche Faktoren wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und weitere technische Anlagen in die Berechnung mit einbezogen.
Gründe für einen Energiebedarfsausweis NWG DIN V 18599
- Transparente Bewertung der Energieeffizienz
Pflichtdokument für Vermietung, Verkauf oder Sanierung - Optimierung der Betriebskosten
Identifikation von Einsparpotenzialen in Gebäuden und Anlagen - Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Erfüllt neue Anforderungen der DIN V 18599 und Energieeinsparverordnung
FAQ – Energiebedarfsausweis nach DIN V 18599
Ein Energiebedarfsausweis basiert auf technischen Berechnungen zum theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Bedingungen – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis hingegen beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Für Nichtwohngebäude wird meist der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 gefordert, da er objektivere Vergleichbarkeit und eine fundierte energetische Bewertung ermöglicht.
Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten, umfangreichen Sanierungen und bei bestimmten Verkaufs- oder Vermietungsvorgängen – insbesondere bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche. Seit Januar 2024 ist die Berechnung nach DIN V 18599 verbindlich, auch bei Bestandsgebäuden.
Die DIN V 18599 erweitert die Bewertung auf sämtliche energetische Aspekte eines Gebäudes. Neben der thermischen Hülle fließen u. a. Heizungs-, Kühlungs-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme in die Berechnung ein. Auch interne Wärmequellen (z. B. durch IT- oder Produktionsanlagen) und Gebäudesteuerungen werden differenzierter abgebildet.
Ein Energiebedarfsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren – vorausgesetzt, es erfolgen keine grundlegenden baulichen oder anlagentechnischen Veränderungen, die eine Neubewertung erfordern würden.
Der Ausweis dient häufig als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln, z. B. über die BAFA-Programme. Er dokumentiert objektiv den energetischen Ausgangszustand und wird oft als Nachweis zur Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen verlangt.
Der Ausweis zeigt lediglich die energetische Situation auf – eine konkrete Umsetzungsstrategie fehlt. Hier setzt der Transformationsplan an, der auf der Analyse aufbaut, Ziele definiert, Maßnahmen priorisiert und so die Voraussetzungen für weiterführende Förderprogramme erfüllt.

Geschäftsleitung
Henning Pump
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